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Abfallarten richtig entsorgen

Hier können Sie sich einen Überblick über die fachgerechte Entsorgung der verschiedenen Abfälle verschaffen.

Textilmobil - Alttextilien richtig abgeben

Ab dem 04.04.2026 erweitert der Landkreis Tuttlingen die Alttextiliensammlung. Zusätzlich zu den Wertstoffhöfen ist künftig das Textilmobil in den Städten und Gemeinden unterwegs.

Wann und wo?

  • Samstags von 09:00 bis 11:00 Uhr an festgelegten Sammelplätzen
  • Im Laufe des Jahres werden fast alle Gemeinden angefahren
  • Termine und Standorte sind hier abrufbar - sowie in den Mitteilungsblättern der Gemeinden
  • Ist Ihre Gemeinde nicht aufgeführt, kann ein Termin in einer Nachbargemeinde genutzt werden

Das wird angenommen

  • Saubere, trockene und tragbare Kleidung aus privaten Haushalten (haushaltsübliche Mengen)
  • Schuhe, sauber, gut erhalten und paarweise

Bitte beachten

  • Textilien lose abgeben (keine Säcke), damit eine kurze Sichtprüfung möglich ist
  • Naturfasern, besonders 100 % Baumwolle, sind am besten verwertbar

Das wird nicht angenommen (Restmüll)

  • Synthetische Textilien und nicht bzw. nur eingeschränkt verwertbare Mischgewebe (bitte Restmüll)
  • Nasse, schimmelige, stark verschmutzte oder beschädigte Textilien (bitte Restmüll)
  • Sackware (Textilien dürfen nicht in Säcken abgegeben werden)
  • Accessoires (z. B. Gürtel, Taschen, Mützen)
  • Teppiche, Matratzen, Polster, Stoffballen oder sonstige Abfälle

Die Abgabe auf den Wertstoffhöfen bleibt weiterhin möglich. Das Angebot des Textilmobils ist kostenlos.

Für Rückfragen steht das Amt für Abfallwirtschaft und Deponien zur Verfügung über Mail abfallberatung@landkreis-tuttlingen.de oder unter der Rufnummer +49 7461 926-3400.

Schadstoffsammlung für alle Haushalte im Landkreis Tuttlingen

Das Schadstoffmobil kommt ein- bis viermal im Jahr in jede Gemeinde. An einem festgelegten Stellplatz können Sie alle giftigen Abfälle abgeben. Eine alphabetische Liste, welche Schadstoffe angenommen werden, finden Sie hier .
Um den nächsten Sammeltermin zu finden, geben Sie bitte ihren Wohnort ein:

Alternativ können Sie sich auch einen Jahresüberblick mit allen Sammelplätzen anzeigen lassen.

Alle Schadstoffsammeltermine 2026 im Landkreis Tuttlingen.

Erdaushub und mineralische Abfälle (belasteter Erdaushub und Bauschutt)

Unbelasteter Erdaushub

Die Bürger des Landkreises können sich für die Entsorgung des Erdaushubs an ihre Gemeindeverwaltung wenden oder finden in dieser

Übersicht über die Erddeponien

die entsprechenden Ansprechpartner. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt der Landkreis keine Verantwortung.

Ausnahme für Aldingen und Aixheim:
Bürger aus Aldingen/Aixheim dürfen ihren Erdaushub auf der Deponie Aldingen entsorgen.
Durch die Gemeinde Aldingen ist vor der Anlieferung mit der "Vereinfachten Erklärung" zu bestätigen, dass der Erdaushub unbelastet und nicht verunreinigt ist.

Bei Mengen größer 2 m³ ist die Anlieferung telefonisch anzumelden: Fr. Angelika Baum 07461-926 3431

Bauschutt und belasteter Erdaushub

Mineralischer Bauschutt kann folgende Materialgemische enthalten:
Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Schotter, Gips, Fräsgut, Steinzeug, Mörtel...

  • Kleinanlieferer bis 2 m³:
    Kleinmengen von mineralischem Bauschutt. Es dürfen geringe Fremdanteile wie Tapetenreste oder organische Bestandteile enthalten sein. Die Annahme erfolgt mit der Anlieferklärung, die Sie auf der entsprechenden Deponie erhalten.

  • Anlieferer über 2 m³:
    Es ist auf jeden Fall immer nach VwV-Boden und nach der Deponieverordnung (DepV) zu erproben. Material, das den Bewertungskriterien VwV-Boden oder Teilmengen davon entspricht, ist in geeigneten technischen Verwertungsmaßnahmen zu verwerten (Z0 - Z2).

    Anlieferungserklärung für Bodenaushub (Unbedenklichkeitserklärung)

    Material, das die Z2 Kriterien überschreitet, ist über die Deponien zu entsorgen.

    Folgendes Material (belasteter Erdaushub und Bauschutt) kann im Landkreis Tuttlingen entsprechend den Erprobungsergebnissen wie folgt angenommen werden:

    Material der Deponieklasse I (DK I) Bauschuttdeponie Aldingen,
    Material der Deponieklasse II (DK II) Abfallzentrum Talheim

    Die Unterlagen für die Annahme sind nach der Deponieverordnung vollständig an uns zu versenden:

    • Fach- und Sachkundenachweis des Probenehmers
    • Probenahmeprotokoll gemäß LAGA PN98
    • Probenbegleitprotokoll
    • Vollständige Analysen nach DepV und VwV Boden, Anzahl der Analysen mengenabhängig, min. 2 Stück
    • Gutachterliche Stellungnahme
    • Formblatt "Mustertabelle zur Bestimmung der Werte zur grundlegenden Charakterisierung eines Abfalls" - WgC-Tabelle mit Unterschrift (Download Excel ZOW-Tabelle)
    • Formblatt Grundlegende Charakterisierung mit Unterschrift
    • Bilder/Lageplan/Haufwerkkennzeichnung im Plan der Beprobung
    • Anliefererklärung mit Kurzschilderung des Grundstücks/Belastungen (Altlastenkataster), Erklärung der Erprobungsergebnisse, Anlieferzeitraum, Rechnungsempfänger

Die zu verwendenden Abfallschlüssel entnehmen Sie bitte den Anliefergebühren. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner:

Material DKI, Deponie Aldingen, Fr. Angelika Baum +49 7461 926 3431, eMail  nur für Kleinanlieferer bis 2 m³
Material DKII, Abfallzentrum Talheim, Frau Tafertshofer oder Herr Dierig, eMail, Tel. +49 821 26199 70



Voruntersuchungen können auch in Form von Schürf- oder Bohrerprobungen herangezogen werden. Nehmen Sie hierzu frühzeitig Kontakt mit uns auf.