Erdaushub und mineralische Abfälle (belasteter Erdaushub und Bauschutt)
Grundsätzlich gilt: Verwertung vor Beseitigung !
Wollen Sie Erdaushub entsorgen, wenden Sie sich zuerst an Ihre Gemeindeverwaltung. Diese nennt Ihnen die für Sie zuständige Erddeponie sowie die dafür anfallenden Kosten.
"Unbelasteter Erdaushub" wird er korrekt bezeichnet. Humus, Erde, Dreck umgangssprachlich! Er fällt an bei Gartenarbeiten oder beim Aushub für Bauarbeiten. Steht unbelastetetes Erdmaterial zur Entsorgung an, sind die ersten Ansprechstellen die örtlichen Gemeinden. Der Betrieb von Erdaushubdeponien wurde schon vor Jahren vom Landkreis auf die Gemeinden übertragen. Dies bedeutet, dass die Gemeindeverwaltungen in eigener Regie Erddeponien betreiben oder in Kooperation mit Nachbargemeinden die Annahme von Erdaushub für ihre Bürger anbieten. Die einzige Ausnahme ist die Gemeinde Aldingen mit Aixheim.
Unbelasteter Erdaushub
Die Bürger des Landkreises können sich für die Entsorgung des Erdaushubs an ihre Gemeindeverwaltung wenden oder finden in dieser
Übersicht über die Erddeponien
die entsprechenden Ansprechpartner. Für die Richtigkeit der Angaben übernimmt der Landkreis keine Verantwortung.
Ausnahme für Aldingen und Aixheim:
Bürger aus Aldingen/Aixheim dürfen ihren Erdaushub auf der Deponie Aldingen entsorgen.
Durch die Gemeinde Aldingen ist vor der Anlieferung mit der "Vereinfachten Erklärung" zu bestätigen, dass der Erdaushub unbelastet und nicht verunreinigt ist.
Bei Mengen größer 2 m³ ist die Anlieferung telefonisch anzumelden: Fr. Angelika Baum 07461-926 3431
Bauschutt und belasteter Erdaushub
Mineralischer Bauschutt kann folgende Materialgemische enthalten:
Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Schotter, Gips, Fräsgut, Steinzeug, Mörtel...
- Kleinanlieferer bis 2 m³:
Kleinmengen von mineralischem Bauschutt. Es dürfen geringe Fremdanteile wie Tapetenreste oder organische Bestandteile enthalten sein. Die Annahme erfolgt mit der Anlieferklärung, die Sie auf der entsprechenden Deponie erhalten. - Anlieferer über 2 m³:
Es ist auf jeden Fall immer nach VwV-Boden und nach der Deponieverordnung (DepV) zu erproben. Material, das den Bewertungskriterien VwV-Boden oder Teilmengen davon entspricht, ist in geeigneten technischen Verwertungsmaßnahmen zu verwerten (Z0 - Z2).
Anlieferungserklärung für Bodenaushub (Unbedenklichkeitserklärung)
Material, das die Z2 Kriterien überschreitet, ist über die Deponien zu entsorgen.
Folgendes Material (belasteter Erdaushub und Bauschutt) kann im Landkreis Tuttlingen entsprechend den Erprobungsergebnissen wie folgt angenommen werden:
Material der Deponieklasse I (DK I) Bauschuttdeponie Aldingen,
Material der Deponieklasse II (DK II) Abfallzentrum Talheim
Die Unterlagen für die Annahme sind nach der Deponieverordnung vollständig an uns zu versenden:
- Fach- und Sachkundenachweis des Probenehmers
- Probenahmeprotokoll gemäß LAGA PN98
- Probenbegleitprotokoll
- Vollständige Analysen nach DepV und VwV Boden, Anzahl der Analysen mengenabhängig, min. 2 Stück
- Gutachterliche Stellungnahme
- Formblatt "Mustertabelle zur Bestimmung der Werte zur grundlegenden Charakterisierung eines Abfalls" - WgC-Tabelle mit Unterschrift (Download Excel ZOW-Tabelle)
- Formblatt Grundlegende Charakterisierung mit Unterschrift
- Bilder/Lageplan/Haufwerkkennzeichnung im Plan der Beprobung
- Anliefererklärung mit Kurzschilderung des Grundstücks/Belastungen (Altlastenkataster), Erklärung der Erprobungsergebnisse, Anlieferzeitraum, Rechnungsempfänger
Die zu verwendenden Abfallschlüssel entnehmen Sie bitte den Anliefergebühren. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unsere Ansprechpartner:
Material DKI, Deponie Aldingen, Fr. Angelika Baum +49 7461 926 3431, eMail nur für Kleinanlieferer bis 2 m³
Material DKII, Abfallzentrum Talheim, Frau Tafertshofer oder Herr Dierig, eMail, Tel. +49 821 26199 70
Voruntersuchungen können auch in Form von Schürf- oder Bohrerprobungen herangezogen werden. Nehmen Sie hierzu frühzeitig Kontakt mit uns auf.