Neue Gebührenregelung für die Anlieferung von Grünabfällen und Sperrmüll im Landkreis Tuttlingen
Der Landkreis Tuttlingen hat die Gebührenregelung für die Anlieferung von Grünabfällen und Sperrmüll auf den Wertstoff- und Grünguthöfen neu gefasst. Die Neuregelung ist zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
In der Vergangenheit konnten private Grünabfälle durch Gewerbetreibende kostenlos angeliefert werden. Abfälle aus privaten Haushalten können auch weiterhin gebührenfrei angeliefert werden, sofern die Anlieferung nun ab sofort durch die privaten Haushalte selbst erfolgt und nicht im Auftrag gewerblicher Dritter geschieht.
Die neue Regelung soll gewährleisten, dass eine faire und verursachergerechte Kostenverteilung sichergestellt wird. Das Angebot auf den Wertstoff- und Grünguthöfen dient in erster Linie der Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten. Dennoch können auch Gewerbetreibende künftig Grünabfälle und Sperrmüll im Landkreis Tuttlingen entsorgen.
Für die gewerbliche Anlieferungen gelten dann folgende Regelungen: Grünabfälle dürfen gewerblich ausschließlich an den Standorten Tuttlingen und Aldingen angeliefert werden. Die Abrechnung erfolgt nach Gewicht (Wiegung). Sperrmüll aus gewerblicher Anlieferung ist ausschließlich am Standort Talheim zulässig und wird ebenfalls nach Gewicht abgerechnet.
Der Landkreis Tuttlingen bittet alle Bürgerinnen und Bürger sowie gewerbliche Anlieferer, die neuen Regelungen zu beachten.