Fallobst ist kein Grünschnitt
Herbstzeit ist Obstzeit. Gartenbesitzer kennen das Problem. Wohin mit dem Fallobst? Die Abfallberatung des Landratsamtes empfiehlt, nicht verwertbares Fallobst aus dem Garten, gemischt mit den im Herbst anfallenden anderen Gartenabfällen zu kompostieren.
Ist das nicht möglich, kann Fallobst auch über die Biotonne entsorgt werden. Aber Vorsicht! Wenn eine Biotonne nur mit Fallobst gefüllt wird, kann es bei der Leerung wegen des Gewichts zu Problemen kommen. Deshalb die Biotonne höchstens bis zur Hälfte mit Fallobst füllen. Sind die anfallenden Mengen zu groß für die Biotonne, bleibt nur noch die Anlieferung am Abfallzentrum Talheim. Dort wird das Fallobst gebührenpflichtig als Restmüll angenommen und nach Gewicht abgerechnet.
Die Abfallberatung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Grünguthöfe und -annahmestellen im Landkreis Tuttlingen kein Fallobst annehmen können.