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Vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzen richtig entsorgen

Bei der Abfallberatung des Landratsamtes Tuttlingen häufen sich derzeit die Anfragen zur richtigen Entsorgung der vom Buchsbaumzünsler befallenen Pflanzen und Pflanzenteile. Um einer Ausbreitung des Buchsbaumzünslers vorzubeugen, sollten befallene Pflanzenteile keinesfalls auf den eigenen Hauskompost gegeben werden. Ein Verbrennen der Pflanzen im Innenbereich des Gartens ist ebenfalls nicht zulässig. Auch dürfen die Pflanzen nicht an den Grüngut-Sammelstellen des Landkreises abgegeben werden. Die Biotonne ist ebenso der falsche Platz dafür.

Richtige Entsorgung

Kleine Mengen befallener Buchspflanzen sowie Gespinste mit Eiern oder lebenden Raupen können in gut verschlossenen Kunststoffsäcken über die Restmülltonne entsorgt werden. Größere Mengen an befallenem Schnittgut oder ganze Pflanzen werden am Abfallzentrum in Talheim kostenlos angenommen. Die Anlieferungen sollten in verschlossenen Säcken erfolgen. Bei der Anlieferung ist dem Deponiepersonal unbedingt anzugeben, dass es sich um befallenes Material handelt, da normalerweise am Abfallzentrum in Talheim kein Grüngut angenommen wird. Vom Abfallzentrum Talheim werden die befallenen Pflanzen in die Verbrennung des Müllheizkraftwerkes nach Ulm gebracht.

Fragen zur Entsorgung beantwortet die Abfallberatung des Landkreises Tuttlingen unter Telefon 07461/926-3400 oder E-Mail abfallberatung@landkreis-tuttlingen.de.